Was bei der Zulassung wirklich gilt — mit Paragraf und Zahl
Neun Fragen, die uns im Vorgang immer wieder gestellt werden, und die sich mit einem Blick ins Gesetz beantworten lassen: welche Fahrzeuge wie versteuert werden, welche Unterlagen ein Kauf braucht, was ein Kennzeichenschild erfüllen muss und welche Fristen nach Zulassung und Abmeldung laufen. Jede Angabe trägt ihre Fundstelle.
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Anhänger
Wie melde ich einen Anhänger online an — und was kostet er an Steuer?
Anhänger online zulassen: eigene eVB nötig, Steuer 7,46 € je 200 kg (max. 373,24 €), Tempo-100-Bedingungen. Ab 79,99 € inklusive Amtsgebühren.
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Motorrad
Was ist beim Motorrad anders: Kennzeichen, Steuer, Saison?
Motorrad online zulassen: Kennzeichen 180–220 × 200 mm, Steuer 1,84 € je 25 cm³, Saisonkennzeichen 2 bis 11 Monate. Neuzulassung 129,99 € inkl. Gebühren.
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Wohnmobil
Wie viel Steuer zahlt ein Wohnmobil?
Wohnmobil online zulassen: Steuer je 200 kg zwischen 10 € und 40 €, gedeckelt bei 800 € bzw. 1.000 € (§ 9 KraftStG). Rechenbeispiele, Unterlagen, Preise.
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E-Auto
Wie lange bleibt ein E-Auto steuerfrei — auch nach dem Kauf?
Elektroauto online zulassen: zehn Jahre steuerfrei bei Erstzulassung bis 2030, längstens bis 31.12.2035 (§ 3d KraftStG), E-Kennzeichen nach § 11 FZV.
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Steuer
Warum verlangt die Zulassung eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer?
Warum der Antrag Ihre IBAN verlangt (§ 13 KraftStG), wann die Steuer fällig ist (§ 11), wie sie für Pkw ab 2021 berechnet wird (§ 9) — mit Rechenbeispielen.
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Unterlagen
Welche Unterlagen braucht die Ummeldung nach dem Kauf?
Unterlagen für die Online-Umschreibung nach dem Kauf: Teil I, Teil II, Sicherheitscodes, eVB, HU-Nachweis, IBAN — und wer was mitbringt. 79,99 € inkl. Gebühren.
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Schilder
Was muss ein Kennzeichenschild erfüllen, und was kostet es?
Was ein Kennzeichenschild erfüllen muss (§ 12 FZV, DIN 74069), welche Formate es gibt, was Prägung (20,00 € je Schild) und Versand (6,90 €) kosten.
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Abmeldung
Was passiert nach der Abmeldung mit Steuer, Versicherung und Kennzeichen?
Nach der Außerbetriebsetzung: Steuer endet (§ 5 KraftStG), Behörde informiert den Versicherer (§ 50 FZV), Kennzeichen bis zu 12 Monate reservierbar (§ 16 FZV).
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14 Tage
Wie lange darf ich nach der Online-Zulassung ohne Stempelplakette fahren?
Bis zu 14 Tage ohne Stempelplakette fahren (§ 31 FZV): Ausdruck mitführen, vorläufigen Nachweis auslegen (§ 32), Ausnahmen für Motorrad und Anhänger.