Kfz-Steuer bei der Online-Zulassung: Einzugsermächtigung, Fälligkeit, Berechnung
Ohne Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer gibt es keine Zulassung: § 13 Absatz 1 KraftStG macht das Lastschriftmandat zur Voraussetzung, sofern das Fahrzeug steuerpflichtig ist. Die Steuer ist jährlich im Voraus fällig; ab 500 € Jahressteuer sind Halbjahresraten mit 3 % Aufgeld möglich, ab 1.000 € Vierteljahresraten mit 6 % (§ 11 KraftStG). Zuständig ist das Hauptzollamt, nicht die Zulassungsbehörde.
Warum verlangt der Antrag Ihre IBAN?
Weil die Zulassungsbehörde ein steuerpflichtiges Fahrzeug nur zulassen darf, wenn eine Ermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer von einem Konto des Halters oder eines Dritten erteilt ist (§ 13 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 KraftStG). Das Konto muss nicht Ihres sein — ein Dritter kann die Steuer tragen.
2 Ausnahmen kennt das Gesetz: eine Bescheinigung des Hauptzollamts, dass es wegen einer erheblichen Härte auf den Einzug verzichtet, und die Steuerbefreiung — etwa bei Elektrofahrzeugen nach § 3d KraftStG.
„Im Falle einer Steuerpflicht eine schriftliche Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto des Fahrzeughalters oder eines Dritten bei einem Geldinstitut erteilt worden ist"
§ 13 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz — § 13 KraftStG
Wie wird die Steuer für einen Pkw berechnet?
Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021 aus zwei Teilen (§ 9 Absatz 1 Nummer 2 KraftStG): einem Hubraumanteil von 2,00 € je angefangene 100 cm³ bei Benzinern und 9,50 € bei Dieseln, und einem CO₂-Anteil für jedes Gramm über 95 g/km — gestaffelt von 2,00 € bis 4,00 € je Gramm.
Ein Benziner mit 1.498 cm³ und 120 g/km kostet 81 € im Jahr, ein Diesel mit 1.968 cm³ und 140 g/km 286,50 €. Der CO₂-Wert stammt aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld V.7).
| CO₂-Ausstoß (g/km) | Satz je Gramm in dieser Stufe |
|---|---|
| über 95 bis 115 | 2,00 € |
| über 115 bis 135 | 2,20 € |
| über 135 bis 155 | 2,50 € |
| über 155 bis 175 | 2,90 € |
| über 175 bis 195 | 3,40 € |
| über 195 | 4,00 € |
- Benziner, 1.498 cm³, 120 g/km: 15 × 2,00 € = 30,00 € Hubraum + 20 × 2,00 € + 5 × 2,20 € = 51,00 € CO₂ → 81,00 €
- Diesel, 1.968 cm³, 140 g/km: 20 × 9,50 € = 190,00 € Hubraum + 20 × 2,00 € + 20 × 2,20 € + 5 × 2,50 € = 96,50 € CO₂ → 286,50 €
Wann ist die Steuer fällig?
Jeweils für ein Jahr im Voraus (§ 11 Absatz 1 KraftStG). Liegt die Jahressteuer über 500 €, dürfen Sie halbjährlich zahlen — dann mit einem Aufgeld von 3 Prozent; über 1.000 € auch vierteljährlich mit 6 Prozent Aufgeld (§ 11 Absatz 2).
Ein Wechsel des Zahlungsrhythmus ist nur wirksam, wenn Sie ihn vor oder spätestens mit der nächsten Fälligkeit schriftlich anzeigen. Bei den meisten Pkw unter 500 € Jahressteuer stellt sich die Frage nicht.
| Jahressteuer | möglicher Rhythmus | Aufgeld |
|---|---|---|
| bis 500 € | jährlich | — |
| über 500 € | jährlich oder halbjährlich | 3 % bei Halbjahresraten |
| über 1.000 € | jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich | 6 % bei Vierteljahresraten |
Wann beginnt und wann endet die Steuerpflicht?
Sie beginnt mit der Zulassung und dauert, solange das Fahrzeug zugelassen ist, mindestens jedoch 1 Monat (§ 5 Absatz 1 Nummer 1 KraftStG). Bei der Außerbetriebsetzung ist der Tag maßgebend, an dem Vermerk und Entstempelung erledigt sind — fallen beide auf verschiedene Tage, zählt der spätere (§ 5 Absatz 4).
Bei der Online-Abmeldung ersetzen die freigelegten Sicherheitscodes die Entstempelung (§ 25 Absatz 2 FZV); maßgebend ist dann der Tag der Außerbetriebsetzung durch das Portal. Das Hauptzollamt kann einen früheren Zeitpunkt anerkennen, wenn Sie glaubhaft machen, dass das Fahrzeug seitdem nicht benutzt wurde und Sie die Abmeldung nicht schuldhaft verzögert haben.
Wer ist für die Steuer zuständig?
Das Hauptzollamt — die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer, die der Zoll verwaltet (§ 1 KraftStDV). Die Zulassungsbehörde wirkt nur mit: Sie stellt die Besteuerungsgrundlagen in der Zulassungsbescheinigung fest und darf ohne Einzugsermächtigung nicht zulassen.
Fragen zur Höhe, zum Bescheid oder zu einer Erstattung nach der Abmeldung beantwortet deshalb das Hauptzollamt, nicht die Zulassungsstelle und nicht wir.
Häufige Fragen
Kann ich ein Auto ohne SEPA-Lastschriftmandat anmelden?
Nur bei Steuerbefreiung oder mit einer Härtefall-Bescheinigung des Hauptzollamts (§ 13 Absatz 1 Satz 2 KraftStG). Sonst ist die Einzugsermächtigung Voraussetzung der Zulassung.
Darf ein Dritter die Kfz-Steuer zahlen?
Ja. Die Ermächtigung kann für ein Konto des Halters oder eines Dritten erteilt werden (§ 13 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 KraftStG).
Kann ich die Kfz-Steuer monatlich zahlen?
Nein. Möglich sind jährlich, ab 500 € Jahressteuer halbjährlich mit 3 % Aufgeld und ab 1.000 € vierteljährlich mit 6 % Aufgeld (§ 11 KraftStG).
Wie viel Steuer zahlt ein Benziner mit 1,5 Litern und 120 g CO₂?
81 € im Jahr: 30 € für den Hubraum und 51 € für die 25 Gramm über 95 g/km (§ 9 Absatz 1 Nummer 2 KraftStG).
Quellen
Die Rechtsangaben auf dieser Seite sind am Originaltext geprüft (Stand 10. September 2026). Wir verlinken Gesetz und Preisliste direkt, damit Sie jede Zahl selbst nachlesen können.
- § 13 KraftStG – Nachweis der Besteuerung bei der Zulassung, Bundesministerium der Justiz
- § 9 KraftStG – Steuersatz, Bundesministerium der Justiz
- § 11 KraftStG – Entrichtungszeiträume, Bundesministerium der Justiz
- § 5 KraftStG – Dauer der Steuerpflicht, Bundesministerium der Justiz
- § 1 KraftStDV – Zuständiges Hauptzollamt, Bundesministerium der Justiz
- § 25 FZV – Außerbetriebsetzung (internetbasiert), Bundesministerium der Justiz