Ihr Fahrzeug wird angemeldet, während Sie etwas anderes tun.
zulassung24 übernimmt Neuzulassung, Umschreibung, Ummeldung und Abmeldung über die vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommene i-Kfz-Schnittstelle. Sie fotografieren den Fahrzeugschein, scannen die Sicherheitscodes und signieren digital — den Rest erledigen wir bei der zuständigen Behörde.
Was möchten Sie erledigen?
Jeder Preis ist ein Gesamtpreis: Bearbeitung, Einreichung und sämtliche Amtsgebühren sind enthalten. Kennzeichenschilder und Wunschkennzeichen kommen nur hinzu, wenn Sie sie bestellen.
-
Umschreibung nach Kauf
79,99 €inkl. AmtsgebührenGebrauchtwagen gekauft — das Fahrzeug läuft auf Sie um, im selben oder einem anderen Zulassungsbezirk.
-
Neuzulassung
129,99 €inkl. AmtsgebührenFabrikneues oder noch nie zugelassenes Fahrzeug erstmals anmelden.
-
Wiederzulassung
79,99 €inkl. AmtsgebührenAbgemeldetes Fahrzeug zurück in den Verkehr bringen — auch nach einem Kauf.
-
Adressänderung nach Umzug
79,99 €inkl. AmtsgebührenNeuer Wohnsitz oder neuer Name, dasselbe Fahrzeug. Das Kennzeichen dürfen Sie behalten.
-
Außerbetriebsetzung
24,99 €inkl. AmtsgebührenFahrzeug abmelden, auf Wunsch mit Verwertungsnachweis.
Zusätzlich buchbar: Kennzeichenschilder prägen und liefern (20,00 €), Wunschkennzeichen (24,00 €), vorrangige Bearbeitung (30,00 €). Stand: 8. September 2026.
Warum das ohne Behördengang geht
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung sieht das internetbasierte Verfahren ausdrücklich vor. Der Antrag geht auf demselben Weg bei der Behörde ein wie am Schalter — nur eben elektronisch. Über die Zulassung entscheidet weiterhin die Behörde.
„Die Zulassung eines Fahrzeuges, einschließlich der Änderung bestehender Zulassungen und der Kennzeichenzuteilung für ein zulassungsfreies Fahrzeug, sowie die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs hat nach Maßgabe dieses Abschnittes zu erfolgen, sofern der entsprechende Antrag internetbasiert gestellt wird."
§ 18 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Vier Schritte, einer davon ist Warten
| Schritt | Wer | Was |
|---|---|---|
| Angaben | Sie | Fahrzeugschein fotografieren, Sicherheitscodes scannen oder eintippen |
| Prüfung | wir | Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen |
| Einreichung | wir | Antrag über die i-Kfz-Schnittstelle an die zuständige Behörde |
| Entscheidung | Behörde | Zulassung und Versand der Papiere |
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Online-Zulassung?
Der Antrag ist in wenigen Minuten gestellt. Danach prüfen wir die Unterlagen und reichen sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde ein. Die Entscheidung trifft die Behörde zu ihren Dienstzeiten — darauf hat kein Dienstleister Einfluss.
Brauche ich einen Personalausweis mit Online-Funktion?
Nein. Sie melden sich mit einem Code per E-Mail an. Eine freigeschaltete eID, eine AusweisApp oder ein Kartenlesegerät sind nicht erforderlich.
Ist zulassung24 eine Behörde?
Nein. zulassung24 ist ein privater Zulassungsdienst der DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt). Wir bereiten Ihren Antrag auf und reichen ihn ein; über die Zulassung entscheidet allein die zuständige Zulassungsbehörde.
Welche Fahrzeuge kann ich anmelden?
Pkw, Motorräder, Anhänger und Wohnmobile — solange die Papiere die für das internetbasierte Verfahren nötigen Sicherheitscodes tragen. Fahrzeugpapiere von vor 2015 haben diese Codes in der Regel nicht.
Quellen
Die Rechtsangaben auf dieser Seite sind am Originaltext geprüft. Wir verlinken den Gesetzestext direkt, damit Sie jede Angabe selbst nachlesen können.
- § 18 FZV – Zulässigkeit internetbasierter Zulassungsverfahren, Bundesministerium der Justiz
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV 2023), Bundesministerium der Justiz